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Gesundheit für Mutter und Kind

Gut betreut durch Schwangerschaft und Geburt

Mit einer Schwangerschaft beginnt für Frauen eine aufregende Zeit. Auch, wenn sie in den meisten Fällen ein Grund zur Freude ist, können viele Fragen und auch Sorgen aufkommen. Wir möchten, dass werdende Mütter ihre Schwangerschaft genießen und begleiten sie bei jedem Schritt. Von der Erstuntersuchung über die Mutterschaftsvorsorge und den Entbindungstermin hinaus bis hin zu Mutterpass, Ultraschall- und Laboruntersuchungen. Dabei beraten wir Frauen und ihren Partner/ihre Partnerin sachkundig und einfühlsam auch bei allen Fragen zu Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Zudem geben wir ihnen Tipps zu Ernährung und richtigem Verhalten.

Die Hebamme Martina Schneider bietet in unserer Praxis zusätzliche Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett an. Die Praxis kooperiert mit der Abteilung für Geburtshilfe und Pränataldiagnostik im MVZ Jung-Stilling in Siegen, die auf Risikoschwangerschaften spezialisiert ist.

Alle Leistungen des Vorsorgeprogramms orientieren sich an den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien.

Die Vorsorge im Überblick

Umfang und Mutterpass

Umfang und Mutterpass

In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen zunächst einmal im Monat und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen statt. Bei der Erstuntersuchung machen sich Dr. Beck und Dr. Hofmann in einem ausführlichen Gespräch ein Bild vom allgemeinen Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen der Schwangeren. Dabei fragen sie auch nach möglichen körperlichen oder seelischen Belastungen. Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden Blutdruck und Gewicht der werdenden Mütter schriftlich festgehalten. Zudem analysieren die Ärzte den Urin, ertasten den Stand der Gebärmutter und kontrollieren die Lage des Kindes und seine Herztöne. In regelmäßigen Abständen wird außerdem das Blut untersucht.

Der Mutterpass wird nach der ersten Vorsorgeuntersuchung ausgestellt. Hier werden im weiteren Verlauf sämtliche Ergebnisse von Untersuchungen und die notwendigen Behandlungen eingetragen. Mithilfe des Mutterpasses können werdende Mütter auch selbst überprüfen, welche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wirklich notwendig sind und welche zu den Wahlleistungen zählen. Regulär sind alle Untersuchungen, die im Mutterpass aufgeführt und laut Mutterschaftsrichtlinien vorgeschrieben sind. Damit im Notfall alle wichtigen Informationen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich tragen.

Ultraschall-Untersuchungen

Ultraschall-Untersuchungen

Insgesamt sind drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen

  • 9. bis 12. Schwangerschaftswoche

  • 19. bis 22. Schwangerschaftswoche mit der Wahl zwischen

    • einem Basisultraschall – dabei wird das Kind vermessen an Kopf, Bauch und Oberschenkel und die Lage des Mutterkuchens beurteilt
    • einem erweiterten Basisultraschall – dabei werden Kopf, Gehirn, Hals, Rücken, Brustkorb, Herzrhythmus, Bauchwand, Harnblase und Magen beurteilt

  • 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Bestehen während der Schwangerschaft bestimmte Risiken oder treten Komplikationen auf, können häufigere Ultraschall-Untersuchungen sinnvoll sein, die dann auch von den Krankenkassen übernommen werden.

Wahlleistungen

Wahlleistungen

In manchen Fällen können Untersuchungen sinnvoll sein, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und beantworten Ihre Fragen.

  • Ersttrimesterscreening: Dabei wird während eines Ultraschalls die Nackenfalte des Kindes gemessen und ein Bluttest gemacht. Mit dieser Untersuchung wird das Risiko bestimmt, ob das Kind ein Down-Syndrom (Trisomie 21) oder andere Trisomien hat.
  • Harmony-Test: nicht-invasiver Bluttest bei der Mutter zur Risikoermittlung von Chromosomenstörungen
  • Blutttests auf weitere Infektionskrankheiten (Toxoplasmose, Cytomegalie)
  • 3D-/4D-Ultraschall
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Vaginalabtrich auf B-Streptokokken
  • Akupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Sodbrennen, Stress, Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Wassereinlagerungen etc.
NotrufHome

Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

Polizei: 110

Zentrale Notaufanhme: 02 71 3 33 45 13

Giftnotruf NRW: 02 28 1 92 40

Telefonseelsorge: 08 00 111 0 111

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